Wir sind für Sie da

Kosten

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in einer sehr differenzierten funktionellen Labordiagnostik, der individuellen Beratung sowie der regulatorischen Therapie. Für jede Patientin und jeden Patienten wird die Diagnostik neu erarbeitet und ein persönlicher Therapieplan erstellt – abgestimmt auf Befinden, Verlauf und individuelle Möglichkeiten. Diese ganzheitliche und auf die persönliche Situation ausgerichtete Herangehensweise geht deutlich über die übliche medizinische Versorgung hinaus und ist entsprechend zeitintensiv.

Um eine angemessene Vergütung zu gewährleisten, rechne ich auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, an die ich gebunden bin. Dabei kommen sogenannte Analogziffern zum Einsatz. Diese berücksichtigen nicht nur die Zeit im direkten Patientenkontakt, sondern auch den erheblichen Aufwand für die Vor- und Nachbereitung der Gespräche. Hierfür werden Leistungen aus der GOÄ herangezogen, die vergleichbar sind, und mit dem Zusatz „A“ (analog) berechnet. Je nach Behandlungsvertrag kann zudem eine Steigerung des Gebührensatzes erfolgen.

Dieses Vorgehen ist in der Privatabrechnung üblich. Gesetzliche und private Krankenkassen können jedoch sowohl die Analogziffern als auch Steigerungen über den Faktor 2,3 hinaus ablehnen. Eine Verpflichtung zur Kostenübernahme besteht nicht. Krankenkassen sind in erster Linie für die Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen zuständig, nicht jedoch für präventive Maßnahmen, die Optimierung von Gesundheit oder die Vermeidung von Funktionsverlusten.

Leistungen wie Prävention, funktionelle Diagnostik und ganzheitlich regulierende Therapien, wie ich sie in meiner Praxis anbiete, gehören nicht zum regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Daher sind die Kosten für Beratungen, Vor- und Nachbereitungen, individuelle Diagnostik und Therapie sowie für externe Leistungen (z. B. Laborkosten) oder nicht erstattungspflichtige Medikamente (z. B. Vitamine, Mineralstoffe, Hormone) in der Regel selbst zu tragen.

Bei privat Versicherten richtet sich die Erstattung ärztlicher Leistungen nach den individuellen Vertragsbedingungen sowie dem jeweiligen Gesundheitszustand. Auf dieser Basis entscheidet die private Krankenversicherung über eine mögliche Kostenübernahme. Gesetzlich Versicherte tragen die entstehenden Kosten in der Regel selbst.

Zu Beginn der Behandlung erhalten Sie alle relevanten Informationen zur Abrechnung und zu den voraussichtlich entstehenden Kosten transparent erläutert. Diese bilden die Grundlage unseres Behandlungsvertrages, sodass Umfang und Abrechnung der Leistungen für Sie jederzeit nachvollziehbar sind. Für Rückfragen stehen mein Team und ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.